• Ergreifen Sie diese famose, weitere Schutzmaßnahme.


    Gerade der Zugriff auf die Immobilie, die den Behörden bereits auf dem silbernen Tablett „Grundbuch“ und „Steuererklärung“ und „Einheitswert“ serviert wird, muss, wenn sie nicht verkauft werden soll, so weit wie möglich erschwert werden.

    Aufwendige Recherchen haben mich zu einer guten, zusätzlichen Maßnahme geführt, die praktisch für jeden leicht umsetzbar ist.

    Setzen Sie entweder nur diese Maßnahme ein oder ergänzen Sie bereits getroffene Schutzmaßnahmen um diese.

    Unser Notar meinte sogar, „damit entzieht man die Immobilie weitgehend dem Rechtsverkehr“.

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