Vermieter und Mieter
Nebenkostenabrechnung für Vermieter - wichtiger Bestandteil der Vermögenssicherung ?
05.05.2012 Während kein Ende der Finanz-, Schulden- und Eurokrise absehbar ist, etablieren sich Immobilien immer mehr als Absicherung für Vermögen. Oftmals fragt man sich jedoch, wie es nach dem Kauf weiter geht.

Während kein Ende der Finanz-, Schulden- und Eurokrise absehbar ist, etablieren sich Immobilien immer mehr als Absicherung für Vermögen. Viele Anleger und Investoren haben im letzten Jahr Immobilien und Häuser zur Vermietung als Absicherung gegen Inflation gekauft. Viele stehen kurz vor der Investition. Eine Reihe von Autoren schwören auf Betongeld und zeigen, wie sie selbst ein Vermögen mit Immobilien gemacht haben. Oftmals fragt man sich jedoch, wie es nach dem Kauf weiter geht. Gibt es einen Ratgeber zur Betreuung und Verwaltung der eigenen Immobilie, speziell zu dem immer wiederkehrenden Thema der Nebenkostenabrechnung? Diesen Ratgeber gibt es. Seit kurzem in der neuesten Auflage. Der Autor Thomas Trepnau gibt darin genau jenes Rüstzeug, das jeder Vermieter für die Abrechnung der Nebenkosten und Betriebskosten braucht. Das Buch beginnt mit einer kurzen Einführung und einem Überblick über die Notwendigkeit der Nebenkostenabrechnung. Nachdem über die verschiedenen Vertragsvarianten wie Bruttomiete, Teilinklusivmiete, Nebenkostenpauschale und Nettomiete informiert wurde, beschreibt der Autor detailliert worauf es ankommt, damit die Betriebskosten tatsächlich auf den Mieter umgelegt werden können. Die korrekte Ausgestaltung des Mietvertrages ist hierbei von größter Bedeutung. Wie das richtig gemacht wird, wird im Buch genau erläutert. Der Spannungsbogen baut sich auf, wenn im darauf folgenden Kapitel die umlagefähigen von den nicht umlagefähigen Nebenkosten getrennt werden. Auch auf die feinen, aber wichtigen Unterschiede zwischen der Vermietung von Wohnraum und Gewerberäumen weist der Autor genauestens hin. Richtiger Umgang mit Fristen Nichts wird ausgelassen. Ein ganzes Kapitel wird der Abrechnungsfrist gewidmet, die für Vermieter eine böse Falle bedeuten kann, wenn sie nicht beachtet wird. Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fließt immer wieder wie selbstverständlich mit ein. Welche Verteilerschlüssel sind zweckmäßig Die möglichen Schlüssel - Wohn- oder Nutzfläche - Personenzahl - Gemessener Verbrauch - Miteigentumsanteile - Wohneinheiten werden erläutert und bewertet. Nach diesem spannenden Kapiteln geht der Autor noch auf die Einwendungsfrist, die Betriebskostenverordnung, die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen, die Energieeinsparverordnung und die haushaltsnahen Dienstleistungen ein. Damit ist der Betrachtung der Nebenkostenabrechnung aber nicht genug, denn es wird beispielhaft sowohl eine Betriebskostenabrechnung für Wohnräume als auch eine Nebenkostenabrechnung für Gewerberäume an einem Muster verständlich erklärt.. Selbst die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung wird als Muster gezeigt und so nachvollziehbar beschrieben, dass man sofort Lust bekommt, sich auch in die Abrechnung der Heizkosten zu stürzen. Die allermeisten Vermieter überlassen die Erstellung der Heizkostenabrechnung nach wie vor den Wärmemessdienstfirmen. Das Buch führt kompakt, gut verständlich und mit einem roten Faden in das komplexe Thema der Abrechnung von Mietnebenkosten ein. Jeder Vermieter oder Verwalter kann nach der Lektüre des Buches seine Betriebskosten selbst abrechnen. Zum Buch gibt es ein kostenloses Werkzeugset mit wichtigen Formulierungshilfen, Musterabrechnungen, Gesetzestexten und einigem mehr an nützlicher Unterstützung. Wo kann ich das Buch kaufen? Das Buch können Sie über diesen Link versandkostenfrei beim Verlag bestellen. Oder ohne Versandkosten bei Amazon.
Betongold – Vermögenssicherung und Vermögensaufbau?
Im Zuge der Finanzkrise, welche von der Schuldenkrise abgelöst wurde, hat sich Gold zur Absicherung etabliert. Viele Anleger haben entweder Gold Wertpapiere im Depot oder Goldbarren in physischer Form bereits erworben oder haben das noch vor. Neben Goldinvestments gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten sein Geld gegen Inflation oder gar schlimmere Szenarien wie Währungsumstellungen abusichern. Die Rede ist vom sogenannten Betongold, wie die Vermögenssicherung und der Vermögensaufbau mit Immobilen oft genannt wird.
Viele gerade populäre Autoren wie Gerald Hörhahn mit seinem Buch “Investment Punk” oder Robert T. Kiyosaki mit seinem Besteller “Rich Dad, Poor Dad ” beschwören das Betongold und beschreiben, wie sie ihre Vermögenssicherung und auch den Vermögensaufbau mit Immobilien geschafft haben und für viele Menschen ist diese Lektüre gerade in Zeiten wie diesen eine wahre Inspirationsquelle. Nach dem Lesen fragt man sich jedoch, wo man denn nun das Handwerkszeug zu Vermögenssicherung und Vermögensaufbau mit Immobilen bekommt?
Gibt es ein Praxishandbuch zu Vermögenssicherung und Vermögensaufbau mit Betongold?
Nach einer längeren Internetrecherche bin ich schließlich auch fündig geworden auf Amazon. Der Fachbuchautor und selfmade Immobilieninvestor Thomas Trepnau aus Regensburg möchte genau jenes Rüstzeug all jenen, die in Betongold investieren wollen, mit auf den Weg geben. Ganz passend nennt er es auch Vermögenssicherung und der Vermögensaufbau mit Immobilien. Ich war sehr neugierig, wie detailliert Herr Trepnau auf das Thema eingeht. Wird es eine oberflächliche Abhandlung werden im Stil eine Univorlesung oder bekommt man tatsächlich das know-how eines Praktikers?
Das Buch selbst erinnerte mich auf den ersten Blick mehr an eine selbst layoutierte Diplomarbeit, die beim Buchbinder um die Ecke ansehnlich gebunden wurde. Nicht schlecht staunte ich, als ich auf einer der ersten Seiten las, dass vom ersten Buchstaben bis zum Einband das gesamte Werk in Handarbeit vom Autor selbst erstellt wurde. Auf den Inhalt kommt es an, sagte ich mir uns stürzte mich ins Leseabenteuer.
Thomas Trepnau beginnt mit einer ersten kurzen Einführung in das Thema Betongold und schreibt, dass “eine gepflegte Immobilie in guter Lage, trotz schrumpfender Bevölkerung lange wertstabil bleiben kann und dass in Zeiten höherer Inflation die Besitzer von Sachwerten die Gewinner waren“. Mit vielen Grafiken und Statistiken illustriert er das und zeigt schon mal erste Ansatzpunkte in welche Richung sich der Immobilienmarkt in den letzten Jahrzehnten entwickelte. Zum Beispiel geht ein starker Trend in Richung “Singlewohnungen”, also Wohnungen für nur eine Person. Dennoch zeigt er auch, dass die Anzahl der Quadratmeter pro Person im Schnitt steigt.
Im folgenden Teil baut sich der Spannungsbogen allmählich auf, denn auf die Frage “Selbst nutzen oder vermieten?”, antwortet Trepnau dass dies keine Enweder-Oder-Frage ist. Er exerziert vor, wie man ein Mehrparteienhaus erwirbt und seine Traumwohnung mit der Vermietung der restlichen Wohnungen finanziert.
Die RENDITE – das wichtigste Thema bei jeder Anlageentscheidung
Nachdem er die gängigen Haustypen und Wohnungsvarianten, also die verschiedenen Betongold Typen, beschrieben hat, kommt er zum für mich wichtigsten Punkt des Buches, der Rendite. Es beginnt alles mit der Bruttorednite, welche als Jahresnettomiete / Kaufpreis definiert wird. Der Autor führt den Leser aber in der darauffolgenden Abhandlung auf den Boden der Realität, indem er den Weg zur Nettorendite, welche ein ganzes Bündel an Nebenkosten enthält, erläutert. Ganz nebenbei bekommt der Leser auch immer wieder den einen oder anderen Tipp zu Gefahren, welche im Zusammenhang mit Betongold, auf den Neoanleger warten. Auch die Rendite bei Selbstnutzung wird genau erklärt. Mit dem Kapitel “Rendite”, den zugehörigen Beispielrechnungen und einem zweiten Kapitel zur Bewertung von Immobilien sollte jeder in der Lage sein, eine in einem Inserat beworbene Immobilie einschätzen zu können.
Verschiedene Kreditarten zur Immobilienfinanzierung vom Bauspardarlehen bis zum Annuitätendarlehen werden erläutert und geben einen guten Einblick, wie man eine Finanzierung angehen kann. Für all jene, die eine Immobilie finanzieren wollen, empfehlen wir die Nutzung von einem Baukreditrechner. Nicht schlecht staunt man, wenn man sich die gehebelte Rendite dank einer Finanzierung vor Augen führt. Da kann das für viele eher graue Betongold durchaus zu glänzen beginnen und der Fokus geht schnell von der Vermögenssicherung zum Vermögensaufbau! Wer geschickt einkauft, kann also durchaus ein ansehnliches Vermögen mit Immobilien aufbauen.
Geschickter Ankauf von Betongold
Dem sensiblen Punkt Einkauf widment Thomas Trepnau dann auch gleich ein eigenes Kapitel, denn hier kann man viel Geld sparen, aber auch verlieren. Riskante Ostdeutschland-Immoprojekte trieben Anleger aus Steuergründen schon in den Ruin. Damit solche Negativszenarien nicht passieren, bekommt der Leser ein wahres Bündel an Tipps und Tricks wie:
- Geduld bei der Immobiliensuche
- Nutzung verschiedener Quellen zum Auffinden
- Marktbeobachtung
- Skepsis bei der Betrachtung
- Objektanalyse
- Prüfung von Flächenangaben
- Prüfung von Mieteinnahmen
- Aufspüren von Wohnmängeln
- Infos zum Grundbuch
- Lage
- Bausubstanz
- Verhandlungstaktik
Nach diesem spannenden Kapitel geht es um die Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern und Notaren. Auch auf den Erwerb via Zwangsversteigerung wird eingegangen. Ein sparates Kapitel wird auch dem Kauf einer Eigentumswohnung eingeräumt, weil es hier viele Dinge zu beachten gibt, da man in einer Eigentümergemeinschaft ist.
Damit ist der Betrachtung zum Thema Betongold aber nicht genug, denn auch über den Kauf hinaus, gibt Thomas Trepnau Tipps zur Wertsicherung durch Mieterhöhung. Auf die Steuerthematik geht er ganz zum Schluss ein.
Mein Fazit: Ich habe selten ein Buch gelesen, das so kompakt, gut verständlich und mit einem roten Faden aufgebaut in ein komplexes Thema einführt. Auch das kostenlose Werkzeugset mit einer Checkliste für Besichtigungen und ein Formelverzeichnis überzeigen. Den Preis finde ich mehr als gerechtfertigt, um sein Vermögen erfolgreich in Betongold veranlagen zu können!
Über den Autor:
Thomas Trepnau, Diplom-Immobilienwirt und Immobilienfachwirt. war jahrelang in der Immobilienbrache tätig. Heute ist er Vermieter, freier Dozent um kompetenter Ratgeber für Vermieter, Eigentümer und alle die es werden wollen.
Wo kann ich das Buch kaufen?
Im gesamten Buchhandel und auf der Homepage des Autors
Jetzt auch als broschierte Auflage für nur 19,95 €
Quelle des Artikels: Gold-Goldbarren.com
Nebenkostenabrechnung, Mietminderung und Mieterhöhung. Was Vermieter wissen müssen
12.12.2011. Unsicherheit bei Vermietern, wenn Mieten erhöht werden sollen, wenn sie mit Mietminderungen wegen angeblicher Wohnungsmängel konfrontiert werden und Nebenkosten oder Betriebskosten abrechnen.
In etwa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen ist nicht korrekt; so der Deutsche Mieterbund. Allerdings eben längst nicht immer zu Lasten der Mieter!
"Jeder Vermieter kann die Miete rechtssicher erhöhen und Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung", so Thomas Trepnau, Fachbuchautor und Dozent.
Mieterhöhungen sind kein Buch mit sieben Siegeln. Die Rendite aus einer vermieteten Immobilie bleibt nur dann erhalten, wenn marktgerechte Mieten erwirtschaftet werden. "Heben Sie die Miete einfach und rechtssicher auf das Niveau von vergleichbaren Wohnungen oder mit Hilfe eines Mietspiegels oder einer Mietdatenbank an." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat unzählige von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt. Sein neuester Ratgeber "Mehr Moneten mit Mieterhöhung" macht es jedem Vermieter leicht und hilft unter anderem Modernisierungsmaßnahmen zu planen und dem Mieter korrekt anzukündigen.
Eine wichtige Voraussetzung für die Abrechnung der Betriebskosten und Nebenkosten schafft der Mietvertrag. Dort müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit genannt werden. Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise: - Die Grundsteuer, - die Kosten der Wasserversorgung, - die Kosten der Entwässerung, - die Kosten der Heizung und Warmwasser, - die Kosten für den Aufzug, - die Kosten für die Straßenreinigung, - die Müllbeseitigung u.s.w.
Die umlagefähigen Kosten sind in der Betriebskostenverordnung angeführt. Kostenarten, die dort nicht als Betriebskosten definiert sind, dürfen auf den Wohnungsmieter nicht abgewälzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Instandhaltungskosten.
Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume gibt es mehr Gestaltungsspielraum. Hier ist die Umlage der Instandhaltungskosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gleiches gilt für die Verwaltungskosten. Sein Buch "Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten, die zweite Miete" liefert alle wichtigen Informationen zur korrekten Abrechnung der Mietnebenkosten.
Oft überschätzen Mieter ihre Möglichkeiten zur Mietminderung und riskieren dadurch sogar die Kündigung des Mietverhältnisses. Nicht alle Wohnungsmängel berechtigen zur Mietminderung und schon gar nicht in beliebiger Höhe. Eine umfangreiche Rechtsprechung hat sich mit diesem Thema befasst. In seinem Buch "Das Geheimnis der feuchten Wand - Mietminderung" zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, dass nicht jede Mietminderung oder Mietkürzung wegen Fehlern an der Mietsache vom Vermieter hingenommen werden muss. Vorausgesetzt, dass man weiß, was hinter diesem Thema "Mietminderung" steckt und sich gut vorbereitet hat.
Falle für Vermieter schnappt zu
Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter bis spätestens Ende Dezember vorliegen
13.11.2011 Die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 2010 der Mietnebenkosten muss bis Ende Dezember dem Mieter vorliegen
Für Vermieter, die die Nebenkosten für das Jahr 2010 noch nicht abgerechnet haben, wird es eng. Sie haben nur noch wenige Wochen, um die Betriebskostenabrechnung fertig zu stellen und ihren Mietern auszuhändigen.
Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter entscheidend Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Vermieter, die die Abrechnung zu spät erstellen, in der Regel keinen Anspruch mehr auf Nachzahlungen von Betriebskosten haben. "Versäumt der Vermieter diese wichtige Frist ist der Mieter fein raus", so Thomas Trepnau der bundesweit bekannte Fachbuchautor.
Klarer Vorteil für den Mieter, wenn die Frist nicht eingehalten wird Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung zu Lasten des Mieters, muss sie der Mieter nicht mehr bezahlen, wenn er die Abrechnung erst nach Ablauf dieser Frist erhalten hat. Für den Fall, dass die Nebenkostenabrechnung ein Guthaben für den Mieter ausweist, muss der Vermieter das Guthaben an den Mieter auszahlen. Auch, wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist beim Mieter eingeht. Kommt der Vermieter seiner Pflicht zur Nebenkostenabrechnung gar nicht nach, hat der Mieter die Möglichkeit, seine gesamten Vorauszahlungen zurückzuverlangen (BGH, VIII ZR 57/04).
Noch ist es nicht zu spät "Jeder Vermieter kann die Betriebskostenabrechnung für 2010 noch zügig erstellen. Wie das geht" so Thomas Trepnau, "steht in meinem Vermieter-Ratgeber "Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten, die zweite Miete". Dort ist genau und für jeden Vermieter leicht nachvollziehbar beschrieben, was jetzt zu tun ist.
Alle umlagefähigen Kosten berücksichtigen und nichts verschenken Vermieter schaden sich mit Abrechnungsfehlern oft selbst. Viele Vermieter wissen nicht genau, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden können und verschenken so Geld ohne es zu wissen.
Abrechnungstipps für Vermieter Schlag auf Schlag "Solche Fehler sind leicht zu vermeiden. Befolgen Sie einfach Schritt für Schritt der Empfehlungen in meinem Buch." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat Hunderte von Seminaren für Vermieter durchgeführt. Unterschiedlichste Fälle wurden dort diskutiert und sind in sein Buch eingeflossen. "Mein Ziel war es, alle nötigen Schritte leicht nachvollziehbar zu beschreiben", erklärt Thomas Trepnau. Deshalb habe er sich um klare, leicht verständliche Worte bemüht. Das Resultat spricht für sich: "Jeder Leser ist nach der Lektüre in der Lage, die Nebenkostenabrechnung in verblüffend kurzer Zeit zu erstellen. Dass diese dann auch korrekt ist, versteht sich von selbst!" Einwendungen von Mietern könnten dann ganz locker pariert werden
Anders bei Vermietung von Geschäftsräumen Die Abrechnungsfrist entfaltet ihre Ausschlusswirkung nur bei Wohnräumen. Bei Vermietung gewerblicher Flächen verliert der Vermieter bei Nichteinhaltung der Frist eventuelle Nachzahlungsansprüche nicht.
Das Buch mit kostenlosem Download des Werkzeugsets ist im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages http://www.trepnau.net
Am 23.November 2011 führt der Autor zu diesem Thema ein Seminar an der Industrie- und Handelskammer Lüneburg (http://www.ihk-lueneburg.de/aus_und_weiterbildung/weiterbildung/weiterbildungsprogramm/) und am 26.November 2011 an der Industrie-und Handleskammer Magdeburg (http://www.ihk-bildungsakademie-magdeburg.de/cms/front_content.php?idcat=57) statt.
An beiden Veranstaltungsorten leitet der Autor außerdem Seminare zur Immobilienbewertung und zwar am 24. und 25.November 2011.
Die Hausverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist dann Thema am 28. und 29.11.2011 in Darmstadt (http://www.darmstadt.ihk.de/aus_und_weiterbildung/).
Buch zeigt: so können Vermieter die Mieterhöhung rechtssicher durchführen20.09.2011 Die Miete erhöhen: Mit dieser Anleitung ganz einfach.Auch Mieter profitieren von Modernisierungsmaßnahmen
Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat,gibt in seinem Ratgeber die Strategien preis, mit denen Mieterhöhungen souverän und rechtssicher vorgenommen werden können.
Regensburg. - Was haben Mietrendite und Mieterhöhung miteinander zu tun? Die Rendite aus einer vermieteten Immobilie bleibt nur dann erhalten, wenn marktgerechte Mieten erwirtschaftet werden. "Das geht bei der Index- und Staffelmieterhöhung nur, wenn der Mietvertrag entsprechend gestaltet ist.", stellt Thomas Trepnau fest.
Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete "Heben Sie die Miete einfach und rechtssicher auf das Niveau von vergleichbaren Wohnungen oder mit Hilfe eines Mietspiegels oder einer Mietdatenbank an." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat unzählige von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt. Mit verschiedensten Teilnehmern diskutiert er immer wieder deren individuelle Probleme. "Immer wieder" erklärt der Autor "wollen meine Leser und Seminarteilnehmer eine Auskunft von mir haben: Wie schafft man es, Mieterhöhungen zügig durchzusetzen? Dabei verweist er auf sein neues Buch, das jeden Vermieter sicher durch die verschiedenen Erhöhungsmöglichkeiten führt.
Erhöhung der Miete nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen "Planen Sie Modernisierungsmaßnahmen? Dann versäumen Sie nicht, die Miete um 11 % der auf die Modernisierungsmaßnahmen entfallenden Kosten zu erhöhen!" empfiehlt der Autor. Wie das geht ist explizit und nachvollziehbar in seinem neuen Buch beschrieben.
Tipps für Vermieter auf 129 Seiten, Schlag auf Schlag Auch für schwierige Fälle, bei denen keine optimale Vertragsgrundlage vorhanden ist, gibt der Autor praxiserprobte Tipps. "Gerade wenn Ihre wirtschaftliche Lage in Ordnung ist, sollten Sie keine finanziellen Vorteile verspielen und womöglich aus Unwissenheit oder Gutmütigkeit auf Ihre rechtmäßigen Ansprüche verzichten", empfiehlt der deutschlandweit bekannte Vermieter-Ratgeber aus Regensburg. "Vielleicht sind genau diese Geldbeträge morgen für Sie schon von immenser Wichtigkeit!" In seiner klaren Sprache führt der Autor den Leser zielsicher vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Erstellung der korrekten Mieterhöhungserklärung. Der Leser wird über die unterschiedlichen Arten der Mieterhöhungsverfahren wie Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, Modernisierungsmaßnahmen, Indexmiete, Staffelmiete etc. informiert. Fristen und Begründungsmöglichkeiten werden exakt erläutert. Nachvollziehbare Berechnungsbeispiele erleichtern die Abwicklung. Zu jedem Erhöhungsverfahren sind die entsprechenden Musterbriefe beschrieben und stehen jedem Leser zur sofortigen Anwendung zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Das Buch ist als PDF-Version zum sofortigen Download oder gebundene Ausgabe im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages.
V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner: Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg E-Mail: info@trepnau.net http://www.trepnau.net
Zeit ist Geld. Auch bei der Nebenkostenabrechnung für Mietwohnungen23.08.2011 Der Vermieter muss die Abrechnung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen
Der Vermieter muss die Abrechnung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.
Mit Abrechnungszeitraum wird der Zeitraum bezeichnet, über den die Abrechnung zu erteilen ist.
Über die Betriebskostenvorauszahlungen ist nach § 556 Abs. 3 BGB jährlich abzurechnen.
Die Abrechungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet: Hat der Vermieter innerhalb der 12 Monate nicht abgerechnet, kann er nichts mehr nachfordern.
Ein Beispiel dazu: Angenommen wir hätten den 20.12.2011. Der Vermieter hat bisher seinem Mieter noch keine Abrechnung für das Vorjahr vorgelegt. Der Mieter würde sich schlau verhalten, wenn er diese im laufenden Jahr nicht mehr anmahnt.
Am 01.01. des folgenden Jahres würde er sie vom Vermieter verlangen. Jetzt kann er nicht mehr verlieren. Er kann nur noch gewinnen. Weist die Abrechnung ein Guthaben zu Gunsten des Mieters aus, muss es der Vermieter ausbezahlen. Weist die Abrechnung hingegen eine Nachzahlung zu Gunsten des Vermieters aus, muss der Mieter sie nicht mehr leisten.
Ist der Vermieter nicht schuld an der Verspätung, darf er ausnahmsweise nach Ablauf der Frist noch abrechnen. Falls seine Hausverwaltungs- oder Abrechnungsfirma geschludert hat, so muss der Vermieter dafür einstehen. Darauf kann er sich nicht berufen.
Hat der Vermieter in der Abrechnung schwerwiegende Fehler gemacht, so ist die Abrechnung gar nicht erst wirksam. Wurden die notwendigen Formalien nicht eingehalten, so muss der Vermieter eine neue Abrechnung vorlegen. Das geht aber nur so lange wie die Jahresabrechnungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Inhaltliche Fehler, wie Rechenfehler kann der Vermieter auch nach Fristablauf noch korrigieren.
Formal ordnungsgemäß ist eine Abrechnung über Mietnebenkosten, wenn sie folgende Mindestangaben enthält:
- Zusammenstellung der Gesamtkosten
- Angabe und Erläuterung des Umlageschlüssels
- Berechnung der Einzelbeträge des Mieters
- Abzug der Vorauszahlungen
Der Vermieter darf das Ergebnis einer Abrechnung nach Fristablauf nicht mehr zuungunsten Deines Mieters ändern. Weist die Abrechnung ein Guthaben für den Mieter aus, darft der Vermieter es nicht verringern. Nimmst der Vermieter einen solchen Nachzahlungsbetrag von seinem Mieter an, obwohl er die Jahresfrist nicht beachtet hat, ist er "ungerechtfertigt bereichert". Er muss den Betrag erstatten, wenn sein Mieter in Unkenntnis der Ausschlussfrist gezahlt hat.
Außerdem ist der Vermieter nach Ablauf der Ausschlussfrist in Verzug, wenn er seinem Mieter die Abrechnung nicht rechtzeitig vorgelegt hat. Deshalb kann der Mieter Verzugszinsen auf ein Guthaben ab diesem Zeitraum geltend machen.
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